Vorschriften

Vorschriften

Interne Vorschriften Caravanage La Côte d’Aise – Herbeumont

Artikel 1 Einhaltung der Vorschriften

  • 1. Um einen angenehmen Urlaub zu garantieren und ihn so angenehm wie möglich zu gestalten, sind Ihr Aufenthalt und der Ihrer Besucher auf der Website an die Einhaltung der geltenden internen Vorschriften gebunden. 

Der Betreiber kann jederzeit und ohne vorherige schriftliche Ankündigung den Inhalt der internen Vorschriften anpassen oder erweitern, wenn Ordnung, Sicherheit und Ruhe dies erfordern. Die geltenden Hausordnung finden Sie auf der Informationstafel am Eingang der Caravanage und auf www.campinglesochay.be unter der Rubrik La Côte d’Aise.

Die Bewohner sind dafür verantwortlich, dass ihre Besucher auch die internen Vorschriften einhalten. Alle Besucher (Personen, die nicht Teil der offiziellen Familienzusammensetzung sind) müssen sich sofort nach der Ankunft an der Rezeption des Campingplatzes Les Ochay, Rue de Linglé 39, Mortehan, anmelden. Außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption müssen sich Besucher unter Angabe des Ortes per SMS an 0476 83 36 92 anmelden. Besucher schulden Besuchsgebühren (siehe Preise). Dieser Betrag wird nach Benachrichtigung eingezogen.

  • 2. Von jedem wird erwartet, Moral, öffentlichen Frieden und Höflichkeit zu beachten. Verhalten und Kleidung sollten keinen Ärger und / oder Beleidigung gegenüber Dritten verursachen. 
  • 3. Der Betreiber der Caravanage La Côte d’Aise überwacht die Einhaltung dieser internen Vorschriften. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften, die die Ordnung, Ruhe und Sicherheit der Karawane, ihrer Nutzer und der Bewohner der Karawane gefährden, führt zur sofortigen und unwiderruflichen Kündigung des Mietvertrages des Arbeitsortes. Vandalismus, Diebstahl oder Drogenkonsum führt zur direkten Entfernung der Karawane, unbeschadet der Strafverfolgung mit Null-Toleranz. Wenn man die Caravanage verlassen muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • 4. Der Betreiber von Caravanage La Côte d’Aise haftet nicht für Verluste, Diebstahl, Schäden und / oder Verletzungen, die an oder durch Bewohner und / oder Besucher und / oder Einrichtungen, die über das Caravanage angeboten werden, verursacht wurden, jedoch dieser Schaden und / oder Verletzung aufgetreten sind. Die Teilnahme an den von Caravanage La Côte d’Aise und / oder Dritten organisierten Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • 5. Die Caravanage ist ganzjährig zugänglich, jedoch als Hauptwohnsitz verboten.

Artikel 2 Standort

  • 1. Es gelten die Bestimmungen des Code wallon du Tourisme. Diese Regeln finden Sie unter wallex.wallonie.be (insbesondere Artikel 249)
  • 2. 1 Mobilheime und 1 Abstellraum sind pro Stellplatz erlaubt. Mindestens 2/3 des Stellplatzes muss zu jeder Zeit grüne Zone sein, d.h. Mobilheime, Markise, Abstellraum, Seitenzelt usw. darf 1/3 der Fläche des Geländes nicht überschreiten.

Ein Partyzelt kann beispielsweise anstelle eines Sonnenschirms aufgestellt werden, aber nur während Ihrer Anwesenheit und sollte gut verankert sein. In Abwesenheit muss das Zelt abgerissen oder das Segel entfernt werden. Das Zelt muss mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt werden.

  • 3. Ein Abstand von mindestens 4 Metern vom Boden muss zwischen den Mobilheime auf verschiedenen Stellplätzen eingehalten werden. Wenn die Abstandsregeln des CWT beim Aufstellen der Mobilheime nicht eingehalten werden, trägt der Bewohner die Kosten der Bewegung.
  • 4. Jeder Mobilheime muss mobil und beweglich sein. Es ist daher nicht erlaubt, die Räder oder die Deichsel zu zerlegen. Die Deichsel muss dem Weg zugewandt sein. 

Je nach Stabilität ist es erlaubt, den Wohnwagen auf Stützen von maximal 30 cm Höhe zu platzieren. Diese Stützen dürfen nicht in den Boden versenkt werden. Unter dem Wohnwagen darf nichts aufbewahrt werden. Die Stützen dürfen nur mit direkt abnehmbarem Segeltuch abgeschirmt werden.

  1. Die Abstellraum haben eine maximale Höhe von 2,25 Metern und eine maximale Fläche von 4 m². Sie müssen in gutem Zustand sein, können möglicherweise auf einem flachen, abnehmbaren Sockel von bis zu 10 cm Höhe platziert werden und der Anschluss für Nebenkosten (Wasser/ Strom) ist nicht erlaubt.

Es sollte keinen direkten Zugang zum Abstellraum vom Vorzelt oder Mobilheime geben.

  1. Das Spannen von Wachsfäden ist nicht erlaubt. Trocknen Sie Ihre Wäsche mit einem Wäscheständer.
  1. Die Tafel mit der Ortsnummer muss immer sichtbar und lesbar sein.

Artikel 3 Wartung

  • 1. Der Bewohner ist für den Unterhalt seines Arbeitsortes verantwortlich. Dies ist in erster Linie eine Frage des Respekts für die Caravanage-Gemeinschaft, die eine saubere, gepflegte und angenehme Caravanage will.
  • 2. Der Stellplatz und die Strukturen müssen zu Beginn jeder Saison und spätestens vor dem 15 Mai aufgefrischt werden: Waschen des mobilheimes und der Markise, Streichen die Abstellräume  (falls erforderlich), … (diese Liste ist nicht erschöpfend). Am Ende der Saison und spätestens vor dem 15 November muss der Stellplatz gereinigt werden: alle Abfälle entfernen, Gartenmöbel und Dekoration lagern, Zäune entfernen, … (diese Liste ist nicht abschließend). Unbeaufsichtigtes Material läuft Gefahr, in den Recyclingpark zu gelangen.
  • 3. Der Standort muss regelmäßig gemäht werden. Je nach Wachstum des Grases sollte dies alle 1, 2 bis 3 Wochen zwischen Anfang Mai und Ende Oktober erfolgen.
  • 4. Es ist verboten, Brunnen und Kanäle zu graben und Dämme im angrenzenden Fluss zu bauen.
  • 5. Der Betreiber kann den Platz jederzeit auf eigene Initiative und auf Kosten des Bewohners unterhalten. In diesem Sinne kann er dem nachlässigen Bewohner nach eigenem Ermessen Kosten in Höhe von 30,00 Euro pro Mähen und 250,00 Euro pro Auffrischen des Wohnwagens oder Markise berechnen, die zusammen mit der Jahresrechnung und mit den gleichen Folgen im Falle des Verzugs zu zahlen sind (Artikel 3 im Mietvertrag).

Artikel 4 Fahrzeuge & Verkehrsregeln

  • 1. Bewohner dürfen 1 Fahrzeug pro Stellplatz an ihrem Standort parken. Auf der Zufahrtsstraße und den Wegen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, so dass die Durchfahrt immer gewährleistet ist. Andere Fahrzeuge dürfen nur auf den Stellplätzen an der Einfahrt des Wohnwagens abgestellt werden. 

Falsch geparkte Fahrzeuge können vom Betreiber auf Kosten und Verantwortung des Fahrzeughalters gesperrt oder abgeschleppt werden (Art. 87 ° 8 des Feldcodes).

  • 2. 1 Zutrittskarte für den Betrieb der Schranke kann pro Standort angefordert werden. Dafür zahlen Sie 25,00 Euro (bar) Kaution.
  • 3. Die belgische Straßenverkehrsordnung gilt für den Standort, eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h (Schritttempo), Einbahnverkehr gilt und Fußgänger und Radfahrer haben immer Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen. 

Artikel 5 Ordnung & Ruhe

  • 1. Jeder muss sicherstellen, dass Bild- und Tongeräte niemanden stören. Musik ist nur im Wohnwagen erlaubt. Stille ist die Regel zwischen 22 Uhr und 8 Uhr.
  • 2. (Groß-)Eltern müssen minderjährige Kinder beaufsichtigen und gemäß Artikel 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches für sie verantwortlich bleiben.

Kinder bis 7 Jahre müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, wenn sie das Sanitärgebäude nutzen. Es ist verboten, im Sanitärgebäude und in unmittelbarer Nähe zu spielen. 

  • 3. Bereiche anderer dürfen ohne vorherige Zustimmung des betreffenden Nutzers nicht betreten werden. 
  • 4. Die Pflanzen müssen respektiert werden. Das Beschneiden und Schneiden von Bäumen und Hecken ist ohne vorherige Genehmigung des Betreibers verboten. Die vom Bewohner installierten Plantagen müssen bei der endgültigen Abreise der Karawane unbeschädigt bleiben. Eine finanzielle Entschädigung des ausreisenden Bewohners ist hierfür nicht erforderlich. Unter keinen Umständen darf die Grundstücksstruktur durch die verwendeten Pflanzen verändert werden.

Artikel 6 Müll & Hygiene

  • 1. Sowohl die Grundstücke als auch die öffentlichen Bereiche und Grünflächen müssen vollständig sauber gehalten werden. Zigarettenkippen, leere Dosen und Bonbonverpackungen, … sollten nicht auf dem Grundstück herumliegen. Verwenden Sie die bereitgestellten Behälter verteilt über die Caravanage. 

Die Lagerung oder Entsorgung von Abfällen auf Grundstücken, Wegen, öffentlichen Bereichen und der Zufahrtsstraße ist strengstens untersagt. Dies wird vom Betreiber streng überwacht und im Falle einer Abwesenheit wird entschieden gehandelt. 

  • 2. Die Abfallzone befindet sich an der Vorderseite der Caravanage neben der Schranke. Folgende Abfallströme müssen streng getrennt angeboten werden: 

– Restmüll: geknöpfte Müllsäcke in den schwarzen Behältern

– PMD-Abfälle: geknöpfte blaue Beutel von IDELUX in der entsprechenden Ecke der Abfallzone

Die anderen Abfallströme dürfen nicht in der Abfallzone der Caravanage verbleiben. Folgende Orte können Sie mit besuchen:

– Glas: Glaskugeln auf dem Friedhof in Mortehan, Rue des Routis

– Papier: Recyclingpark in Herbeumont (Bochaban 1) und Bertrix (Route de Recogne)

– Karton: Recyclingpark in Herbeumont (Bochaban 1) und Bertrix (Route de Recogne)

– Grobschmutz: Recyclingpark in Herbeumont (Bochaban 1) und Bertrix (Route de Recogne)

– Frituurolie: Recyclingpark in Herbeumont (Bochaban 1) und Bertrix (Route de Recogne)

  • 3. Das Sanitärgebäude und die unmittelbare Umgebung sind sauber zu halten. Mängel oder Missbrauch sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. 
  • 4. Duschmünzen können an der Rezeption des Campingplatzes Les Ochay, Rue de Linglé 39, Mortehan für 1 Euro/Stück gekauft werden.
  • 5. Das Abwasser aus der Caravanage wird über unsere eigene Wasseraufbereitungsanlage aufbereitet. Abhängig von der ordnungsgemäßen Funktion der Behandlungsanlage darf Bleichmittel nicht zum Bürsten verwendet werden und chemische Toiletten dürfen auf der Caravanage nicht geleert werden. Eine gut funktionierende Wasseraufbereitungsanlage ist entscheidend für die weitere Nutzung der Caravanage.

Artikel 7 Haustiere

  • 1. Pro Wohnwagen sind maximal 2 Haustiere erlaubt. Für andere Haustiere als Hunde und Katzen muss eine vorherige Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. Andere Bewohner sollten nicht durch die Anwesenheit Ihres Haustieres gestört werden (übermäßiges Bellen / Miauen, aggressives Verhalten, …).
  • 2. Haustiere müssen außerhalb der Caravanage aufgelassen werden. Der Spielplatz, die öffentlichen Grünflächen und die Zufahrtsstraße sind kein Auslauf für Haustiere! Haustiere sind in und um das Sanitärgebäude, den Petanque-Platz und den Spielplatz nicht erlaubt. Hunde müssen an der Leine geführt werden, außer auf Ihrem eigenen geschlossenen Stellplatz. 
  • 3. Kein Futter sollte im Freien gelassen werden, da es Waschbären, Wildkatzen und Ungeziefer anzieht.
  • 4. Bosse sind jederzeit für ihr Haustier verantwortlich. 

Artikel 8 Sicherheit

  • 1. Waffen sind streng verboten. Bei der Errichtung einer Immobilie wird dies der örtlichen Polizei gemeldet und der Mietvertrag wird sofort aufgelöst und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.  
  • 2. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf der caravanage ist verboten. 
  • 3. Das Fliegen von Drohnen von oder über dem caravanage ist vom Betreiber wegen Privatsphäre und Lärmbelästigung nicht erlaubt.
  • 4. Die Verwendung von maximal 2 Propan- oder Butanflaschen von maximal 10,5 kg oder 1 Flasche von maximal 46,5 kg pro Standort ist unter Verwendung eines zugelassenen Gasschlauches und einer Gasfreigabe zulässig. Die Länge des Schlauches zwischen Gasauslöser und Gasgerät darf 2 Meter nicht überschreiten. Verwenden Sie Klemmbügel an jedem Ende des Gasschlauches.

Gasschläuche und Relaxantien haben Daten bis wann Gebrauch erlaubt ist, überprüfen Sie dies rechtzeitig zu Ihrer und unserer Sicherheit. Ersetzen Sie den Gasschlauch auch dann, wenn Risse oder Beschädigungen sichtbar sind. Gasflaschen müssen immer aufrecht, stabil, im Freien und vor Umfallen geschützt stehen.

Rauchen ist im Umgang mit Gasflaschen verboten. 

Wenn kein Gas verwendet wird, muss die Gasflasche ausgeschaltet werden. Lagern Sie keine leeren oder vollen Gasflaschen.

  • 5. Es dürfen keine Tätigkeiten fortgesetzt oder Waren gelagert werden, die die Brandgefahr oder die Folgen eines Brandes verschlimmern könnten.
  • 6. Koch- und Heizgeräte müssen an einem gut belüfteten Ort gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften und installiert werden. 
  • 7. Grillen ist erlaubt, wenn das Grillgerät stabil aufgestellt ist und mindestens 2 Meter von leicht entflammbaren Materialien, Bäumen, Wohnwagen und dergleichen entfernt ist. Feuerbeschleuniger sollten nicht verwendet werden. Solange der Grill nicht vollständig gelöscht ist, muss er unter ständiger Aufsicht bleiben. Der Grill darf nur nach vollständiger Löschung gelagert werden.   
  • 8. Sicherheitskameras wurden an verschiedenen Orten zu Ihrer und unserer Sicherheit installiert. Die Bilder werden digital registriert, nach maximal 8 Wochen überschrieben und werden niemals veröffentlicht, es sei denn, zwingende Umstände (im Falle von Katastrophen) verlangen es.
  • 9. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur für interne Zwecke zur Abrechnung und Korrespondenz mit Ihnen. Wir geben diese Informationen niemals an Dritte weiter. Das Papierduplikat Ihrer Rechnung wird als solches aufbewahrt, um es unserem Buchhalter und dem Finanzamt (falls gewünscht) zur Verfügung stellen zu können. Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt daher sowohl auf Papier (Rechnung) als auch digital und sowohl diese Speicherung als auch die digitale Sicherung sind Eigentum von Caravanage La Côte d’Aise (Sympa & Tranquille à la Semois srl) und werden mit größter Sorgfalt geschützt. 
  • 10. Im Brandfall:
  • Bleib Ruhe. Erwachsene kümmern sich um Kinder.
  • Drücken Sie die Alarmtaste auf der Informationstafel am Eingang des Caravanage.  
  • Warnen Sie die Hilfsdienste 🡪 Rufen Sie 112 an: Wo? Was? Größe? Verwundet?

Nächstes öffentliches Telefon im Sanitärgebäude des Campingp Les Ochay, Rue de Linglé 39.

  • Warnen Sie den Betreiber der Caravanage: 
  • Rezeption Camping Les Ochay, Rue de Linglé 39 – Klingeln Sie an der Rezeption außerhalb der Öffnungszeiten.
  • Oder über 0032 476 83 36 92
  • Versuchen Sie zu löschen: Löschmittel am Eingang, Sanitärgebäude, Standort 61 und Standort 25. Gefährden Sie sich nicht.
  • Evakuierung zu Fuß zur Sammelplätze in der Einfahrt der Caravanage über die angegebenen Pfeile. Halten Sie den Durchgang für die Rettungsdienste frei.
  • Verlassen Sie die Sammelplätze nicht, ohne den Bediener oder die Steuerung zu informieren.  

Artikel 9 Verkauf von Wohnwagen

Der Bewohner vereinbart vor dem Verkauf seines Wohnwagens einen Termin mit dem Betreiber.

Ein Wohnwagen kann nur verkauft werden, wenn er jünger als 15 Jahre ist und wenn der Stellplatz gemäß den internen Vorschriften und nach Reparatur von Defekten im Wohnwagen und im Gelände voll möbliert ist. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibers der Caravanage dürfen Wohnwagen, die älter als 15 Jahre sind, auf der Caravanage verbleiben. 

Dem Betreiber steht es frei, mit dem Interessenten einen Standvertrag abzuschließen oder nicht. Der Kaufinteressent übernimmt nicht automatisch den Mietvertrag vom Standort durch den bloßen Kauf des Wohnwagens. Aufgrund des Kaufs des Wohnwagens kann der Interessent keine Nutzung des Standort beanspruchen, auf dem der betreffende Wohnwagen zum Zeitpunkt des Verkaufs platziert wurde.

Der Bewohner verpflichtet sich durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausdrücklich, seinen Wohnwagen nur durch schriftliche Vereinbarung, in zweifacher Ausfertigung, mit dem Interessenten zu vereinbaren und folgende Bestimmung aufzunehmen:

„Der neue Besitzer übernimmt nicht den Platz des Wohnwagens aufgrund des bloßen Kaufs des Wohnwagens. Infolge dieses Kaufs kann er keinen Anspruch auf den betreffenden Standort geltend machen, an dem der Wohnwagen zum Zeitpunkt des Verkaufs platziert wird, es sei denn, er hat einen neuen Mietvertrag mit dem Betreiber des Caravanage abgeschlossen. „

Der Bewohner verpflichtet sich auch, vor dem endgültigen Abschluss des Kaufvertrages einen Termin mit dem Kaufinteressenten mit dem Betreiber der Caravanage zu vereinbaren.